Rechtlich gesehen gilt unsere gemeinnützige Organisation als gemeinnützige GmbH (gGmbH). Von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) hat jeder schon gehört, schließlich zählt die GmbH zu den häufigsten Gesellschaftsformen für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Doch wie passt das zur Gemeinnützigkeit? Wir erklären, was hinter dem Begriff gGmbH steckt.
Als gemeinnützig gilt eine GmbH nur dann, wenn sie einen gemeinwohlorientierten Zweck erfüllt. Wir sind als gGmbH selbstlos, unmittelbar und ausschließlich für diesen Zweck tätig. Das bedeutet, dass wir keine eigenwirtschaftlichen Ziele verfolgen. Mögliche Gewinne kommen vollständig unserem gemeinnützigen Zweck zugute und dürfen nicht an unsere Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eine Vergütung des Personals ist nur in einem angemessenen Maß erlaubt. Unsere Mitarbeiter engagieren sich sogar rein ehrenamtlich und verzichten auf ein Gehalt, damit die Fördermittel direkt in die Projekte fließen.
Unser gemeinnütziger Zweck wird in unserer Satzung klar definiert und vom Finanzamt streng geprüft. Sämtliche Änderungen in der Zielverfolgung müssen dem Finanzamt zur neuerlichen Genehmigung mitgeteilt werden. Auch gelten für uns alle Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) wie die Buchführung und Bilanzpflicht.
Die Komplexität unserer gemeinnützigen Aufgaben erfordert diese vernünftigen Rahmen – und Handlungsbedingungen. Eine gleichbleibende personelle Besetzung in den Leitungsfunktionen ist für uns essentiell, um eine konsequente und effiziente Verfolgung der Ziele zu gewährleisten. Die Rechtsform der gGmbH ermöglicht es uns, eine feste Geschäftsführung zu berufen, die zum einen eng mit unserer gemeinnützige Organisation und unserer Mission verbunden ist und zum anderen dazu fähig ist, sämtliche Tätigkeiten professionell zu leiten. Dafür gehen wir gerne die strengen Auflagen ein und verpflichten uns der regelmäßigen Kontrolle durch unabhängige Wirtschaftsprüfer und das Finanzamt.