Viele Menschen und Unternehmen spenden, um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen. Dabei finanzieren sie nicht nur die tägliche Arbeit der Stiftungen und Vereine, sondern profitieren auch selbst davon. Denn: Sie können ihre Spenden von der Steuer absetzen.

Spenden absetzen: Voraussetzungen

Damit Spenden steuerlich geltend gemacht werden können, muss es sich bei der Spende um:

  • Geldzuwendungen
  • Sachspenden oder
  • Mitgliedsbeiträge für gemeinnützige Vereine handeln, ausgenommen Sportvereine.

Zudem muss die Organisation vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden sein wie z.B.:

  • Kirchengemeinden,
  • gemeinnützige Organisationen,
  • Gemeindeverwaltungen,
  • öffentliche Dienststellen wie staatliche Museen, Staatstheater,
  • Bildungseinrichtungen wie Schulen, Universitäten.

Weitere Informationen zu den verschiedenen Arten von Spenden, finden Sie in unserem Blogbeitrag „Warum ist spenden sinnvoll?“.

Nachweispflicht für Spenden

Seit Januar 2021 wird für Spenden bis zu einem Betrag von 300€ kein Spendennachweis mehr benötigt, sondern lediglich ein vereinfachter Zuwendungsnachweis. Hierbei handelt es sich z.B. um die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts (Kontoauszug).
Wichtig ist, dass der eigene Name, die Kontonummer des Empfängers und des Spenders, der Spendenbetrag und der Buchungstag darauf stehen. Der vereinfachte Zuwendungsnachweis muss gut aufbewahrt (Aufbewahrungspflicht) und nur auf Verlangen des Finanzamts vorgezeigt werden. Für Spenden, die einen Betrag von 300€ übersteigen, verlangt das Finanzamt eine Spendenbescheinigung, die der Spendenempfänger ausstellt.

Angabe der Spenden in der Steuererklärung

Wenn man für einen gemeinnützigen Zweck gespendet hat, wird der Betrag im Rahmen der Steuererklärung in der Anlage „Sonderausgaben“ eingetragen. Insgesamt können bis zu 20% des gesamten Jahreseinkommens steuerlich geltend gemacht werden.

Angabe von Sachspenden in der Steuererklärung

Bei Sachspenden kann es sich z.B. um Bücher, die für eine Bibliothek gespendet werden, oder Kleidung für Bedürftige handeln. Auch Sachspenden können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie:

  • für den ideellen Zweck der Organisation oder
  • den Zweckbetrieb der Organisation eingesetzt werden.

Um den Wert der Sachspenden zu berechnen, müssen diese zunächst in neue und gebrauchte Gegenstände unterschieden werden.

Neue Gegenstände

Ist der Gegenstand neu, entspricht der Wert dem Betrag auf der Rechnung. Als Nachweis benötigt man den Kaufbeleg.

Gebrauchte Gegenstände

Bei gebrauchten Gegenständen muss der Marktwert geschätzt werden. Hierbei spielen der Kaufpreis, das Alter und der Zustand des Gegenstands eine Rolle. Anhand dieser Informationen können gleiche Produkte, z.B. von (online) Marktplätzen oder in Kleinanzeigen, miteinander vergleichen werden.

Published On: 10. Februar 2022|Last Updated: 4. April 2023|Categories: Spendenmöglichkeiten|Tags: , |355 words|1,8 min read|